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Nachfolgend können Sie die voraussichtlichen Kosten eines Scheidungsverfahrens selbst errechnen:

Suchen Sie dazu zunächst in der linken Spalte den Streitwert des Verfahrens.

In der oberen Zeile suchen Sie die maßgebende Gebühr.

Das Feld, in dem Spalte und Zeile zusammentreffen, beziffert die Höhe der Gebühr.

In den meisten gerichtlichen Verfahren fallen eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr (beide zzgl. MwSt) für den Rechtsanwalt an.

Hinzu kommt noch die Auslagenpauschale von € 20,-.

Der rechten Spalte entnehmen Sie bitte die Höhe einer jeweiligen Gerichtsgebühr. Es können bis zu 3 Gerichtsgebühren anfallen.

Streitwert in €

1,0

0,3

0,9

1,2

1,3

1,5

1,6

2,3

1,0 Gerichts gebühr

300

25,00

10,00

22,50

30,00

32,50

37,50

40,00

57,50

25,00

600

45,00

13,50

40,50

54,00

58,50

67,50

72,00

103,50

35,00

900

65,00

19,50

58,50

78,00

84,50

97,50

104,00

149,50

45,00

1200

85,00

25,50

76,50

102,00

110,50

127,50

136,00

195,50

55,00

1500

105,00

31,50

94,50

126,00

136,50

157,50

168,00

241,50

65,00

2000

133,00

39,90

119,70

159,60

172,90

199,50

212,80

305,90

73,00

2500

161,00

48,30

144,90

193,20

209,30

241,50

257,60

370,30

81,00

3000

189,00

56,70

170,10

226,80

245,70

283,50

302,40

434,70

89,00

3500

217,00

65,10

195,30

260,40

282,10

325,50

347,20

499,10

97,00

4000

245,00

73,50

220,50

294,00

318,50

367,50

392,00

563,50

105,00

4500

273,00

81,90

245,70

327,60

354,90

409,50

436,80

627,90

113,00

5000

301,00

90,30

270,90

361,20

391,30

451,50

481,60

692,30

121,00

6000

338,00

101,40

304,20

405,60

439,40

507,00

540,80

777,40

136,00

7000

375,00

112,50

337,50

450,00

487,50

562,50

600,00

862,50

151,00

8000

412,00

123,60

370,80

494,40

535,60

618,00

659,20

947,60

166,00

9000

449,00

134,70

404,10

538,80

583,70

673,50

718,40

1032,70

181,00

10000

486,00

145,80

437,40

583,20

631,80

729,00

777,60

1117,80

196,00

Berechnungsbeispiel:

Die Eheleute haben sich zur Scheidung entschlossen. Beide Ehepartner verdienen monatlich jeweils € 1.500 netto, gemeinsam also € 3.000. Den Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erlangten Rentenanwartschaften) möchten sie nach den gesetzlichen Regelungen durchführen.
Der Streitwert des Verfahrens berechnet sich nun wie folgt:

3faches Monatseinkommen beider Ehegatten

3 x € 3.000

 

= € 9.000

Versorgungsausgleich mindestens

+ € 500

Streitwert gesamt:

= € 9.500

Auf der Grundlage des RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetzes) berechnen sich die Rechtsanwaltskosten für das Scheidungsverfahren also wie folgt:

Gebühr nach RVG

Satz

Bezeichnung

Gebühr in €

3100

1,3

Verfahrensgebühr

631,80

3104

1,2

Terminsgebühr

583,20

7002

 

Pauschale für Post und Telekommunikation

20,00

7008

 

Umsatzsteuer 16%

197,60

 

 

Summe

1.432,60

 

Danach belaufen sich also die Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren in diesem Fall auf € 1.432,60. Dies gilt jedoch nur, wenn kein weiterer Regelungsbedarf besteht, also z.B. kein Streit um das Sorgerecht, den Unterhalt oder die Ehewohnung. Derartige Streitigkeiten erhöhen den Streitwert des Verfahrens und damit auch die Anwaltskosten erheblich.

Es lohnt sich daher, sämtliche über den Ehescheidungsantrag hinaus gehenden Angelegenheiten im Vorfeld außergerichtlich (z.B. durch Ehevertrag oder Getrenntlebendvertrag) zu regeln. Dies spart eine Menge Kosten.

Die einvernehmliche Scheidung hat außerdem den Vorteil, daß nur eine Partei anwaltlich vertreten sein muß. Die Rechtsanwaltsgebühren fallen in diesem Fall nur einmal an.

Die Online- Scheidung zahlt sich also aus!

 

 
 

 
Kosten