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In vielen Fällen benötigen Sie eine schnelle, kompetente aber auch preiswerte Antwort auf eine juristische Fragestellung. Ein persönliches Gespräch ist dazu nicht immer erforderlich. Die Technik der neuen Medien macht es möglich, auch ohne zeitraubende Terminvereinbarung den gewünschten juristischen Rat zu erhalten. 


Deshalb biete ich Ihnen, neben meiner persönlichen oder telefonischen Beratung, auch eine Online-Beratung zum Pauschalpreis von € 49 (inkl. MwSt) an. 

Sollten Sie eine Beratung wünschen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular vollständig aus. Pflichtfelder sind mit ~ markiert. Die Angabe der Telefonnummer ist optional, falls Sie einen Rückruf wünschen.

Durch Klicken auf das Feld "Senden" wird Ihre Anfrage umgehend an mich weitergeleitet. Meine Antwort erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.

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Auf die Kostenpauschale (€ 49) und mein Widerrufsrecht wurde ich hingewiesen.


Das Beratungsverhältnis kommt mit meiner Antwort zustande. Mir steht es frei, das Mandat abzulehnen und eine Anfrage nicht zu beantworten, wenn dazu weitere Informationen notwendig sind bzw. der Umfang der Frage eine Beantwortung für den Pauschalpreis nicht zuläßt.

Hinweis: Sollte Ihr Anliegen einen drohenden Fristablauf betreffen, kontaktieren Sie mich bitte zusätzlich bzw. alternativ telefonisch. Unterlagen können Sie mir jederzeit unter 0221 - 355 9206 auch per Telefax zukommen lassen.


Noch Fragen?

Rufen Sie mich an!

Tel: 0221 - 355 9205
Hotline: 0170 - 380 5395



Widerrufsbelehrung:

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung über das Online-Formular den mir erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an

Kanzlei Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249
50935 Köln

Fax: 0221 - 355 9206

E-Mail: rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de

Der Widerruf muß keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerspruchsrecht erlischt, wenn ich mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen habe oder Sie diese selbst veranlasst haben. Bereits ausgeführte Leistungen werden bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. 


 
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