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In
vielen Fällen benötigen Sie eine schnelle, kompetente
aber
auch preiswerte Antwort auf eine juristische Fragestellung.
Ein persönliches Gespräch ist dazu nicht immer
erforderlich.
Die Technik der neuen Medien macht es möglich, auch ohne
zeitraubende Terminvereinbarung den gewünschten juristischen
Rat zu erhalten.
Deshalb biete ich Ihnen, neben
meiner
persönlichen
oder telefonischen Beratung, auch eine Online-Beratung zum
Pauschalpreis von € 49 (inkl. MwSt) an.
Sollten Sie
eine Beratung
wünschen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular
vollständig aus. Pflichtfelder sind mit ~ markiert. Die Angabe
der Telefonnummer ist optional, falls
Sie einen Rückruf wünschen.
Durch Klicken
auf das Feld "Senden"
wird Ihre
Anfrage umgehend an mich weitergeleitet. Meine Antwort erhalten Sie in
der Regel binnen 24 Stunden.
Das
Beratungsverhältnis kommt mit meiner Antwort zustande. Mir
steht es frei, das
Mandat abzulehnen und eine Anfrage nicht zu beantworten, wenn dazu
weitere Informationen notwendig sind bzw. der Umfang der Frage eine
Beantwortung für den Pauschalpreis nicht
zuläßt.
Hinweis:
Sollte Ihr Anliegen einen drohenden Fristablauf betreffen, kontaktieren
Sie mich bitte zusätzlich bzw. alternativ
telefonisch. Unterlagen können Sie
mir
jederzeit unter 0221 - 355 9206 auch per Telefax zukommen lassen.
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Sie haben
gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach
Auftragserteilung über das Online-Formular den mir erteilten
Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten
an
Kanzlei
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler
Str. 249
50935
Köln
Fax: 0221 -
355 9206
E-Mail:
rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de
Der
Widerruf muß keine Begründung enthalten. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
Das
Widerspruchsrecht erlischt, wenn ich mit der
Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung vor
Ende der Widerrufsfrist begonnen habe oder Sie
diese selbst veranlasst haben. Bereits ausgeführte
Leistungen werden
bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen
des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
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