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Nicht nur Handwerker und Kleinunternehmer leiden zunehmend unter der schlechten Zahlungsmoral Ihrer Kunden. Wenn diese nicht zahlen wollen, kann nur eine gerichtliche Geltendmachung der Zahlungsansprüche zu einer schnellen und erfolgreichen Befriedigung der Gläubiger führen.


Ich biete Ihnen über das nachfolgende Online-Formular die Möglichkeit, Ihre Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen und unterstütze Sie so bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Zwar können Sie einen Mahnbescheid auch selbst beim zuständigen Gericht beauftragen. Doch müssen Sie dabei einiges beachten, was in der Praxis regelmäßig zu Fehlern führt. So stellen sich Laien bereits die Frage, woher sie das Formular zur Beantragung des Mahnbescheides bekommen, an welches Gericht sie ihn überhaupt richten müssen und was beim Ausfüllen der einzelnen Formularfelder genau beachtet werden muss.


Oft werden Anträge dann erst nach einigen Wochen unvollständig und fehlerhaft eingereicht, was zu Monierungsanfragen des Mahngerichtes führt, woraufhin wieder Zeit ins Land geht.

Es empfiehlt sich deshalb unbedingt, eine im Forderungseinzug erfahrene Kanzlei mit der effektiven, schnellen und kompetenten Durchsetzung Ihrer Forderung im Mahnverfahren zu beauftragen, damit Sie schneller zu Ihrem Geld kommen.

 
Die Kosten des Mahnverfahrens sind vom Schuldner der Forderung zu erstatten, wenn er mit der Zahlung der Forderung in Verzug ist. Sofern Sie das Formular vollständig ausfüllen, prüfe ich dies vor Einleitung des Mahnverfahrens, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Gleichwohl bleiben Sie als Auftraggebner zunächst zur Zahlung der Kosten verpflichtet.

Die im Mahnverfahren entstehenden Kosten können Sie über den Kostenrechner der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen selbst unkompliziert ausrechnen.
 

Die Schritte zum Mahnbescheid:

  • Füllen Sie bitte das nachstehende Online-Formular vollständig und sorgfältig aus. Pflichtfelder sind mit ~ markiert. Die Angabe der Telefonnummer ist optional, falls Sie einen Rückruf wünschen.
  • Danach geht Ihnen binnen 24 Stunden eine Mandatsbestätigung mit vorläufiger Kostennote sowie eine Vollmacht per E-Mail zu.
  • Der Mahnbescheid wird umgehend beim zuständigen Mahngericht beantragt, sobald die Kosten auf dem Konto der Kanzlei eingegangen sind und die Vollmacht vorliegt. Zu Ihrer Sicherheit können Sie der mir mit der Vollmacht außerdem noch Kopien von Verträgen und Korrespondenz einreichen.
  • Sobald der Mahnbescheid erlassen ist, werden Sie umgehend informiert.
  • Ich überwache den Zahlungseingang und betreibe das Mahnverfahren bis zur Durchsetzung der Forderung ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung weiter.
  • Sobald die Zahlung der Forderung eingeht, wird der Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
  • Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird die Forderung im streitigen Verfahren weiterbetrieben, sofern Sie mich damit beauftragen.


Vor- + Nachname (Gläubiger)

Straße + Hausnummer (Gläubiger)

PLZ + Ort (Gläubiger)

E-Mail (Gläubiger)

Telefon (optional)

Vor- + Nachname (Schuldner)

Straße + Hausnummer (Schuldner)

PLZ + Ort (Schuldner)

Anspruchshöhe in Euro

Angaben zum Anspruch (z.B. Kaufvertrag, Rechnung vom ..., Mahnung vom ...)

Der gerichtliche Mahnbescheid soll sofort beantragt werden. Auf mein Widerrufsrecht wurde ich hingewiesen.





Noch Fragen?

Rufen Sie mich an!

Tel: 0221 - 355 9205
Hotline: 0170 - 380 5395



Widerrufsbelehrung:

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung über das Online-Formular den mir erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an

Kanzlei Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249
50935 Köln

Fax: 0221 - 355 9206

E-Mail: rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerspruchsrecht erlischt, wenn ich mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen habe oder Sie diese selbst veranlasst haben. Bereits ausgeführte Leistungen werden bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.   



 
Online-Mahnbescheid