Die
Schritte zum Mahnbescheid:
- Füllen Sie bitte das nachstehende
Online-Formular
vollständig und sorgfältig
aus. Pflichtfelder sind mit ~
markiert. Die Angabe der Telefonnummer ist optional, falls
Sie einen Rückruf wünschen.
- Danach geht Ihnen binnen 24 Stunden eine
Mandatsbestätigung
mit vorläufiger Kostennote sowie eine Vollmacht per E-Mail zu.
- Der Mahnbescheid wird umgehend beim
zuständigen
Mahngericht beantragt, sobald
die Kosten auf dem Konto der Kanzlei eingegangen sind und die Vollmacht
vorliegt. Zu Ihrer Sicherheit können Sie der mir mit der
Vollmacht
außerdem noch Kopien
von
Verträgen und Korrespondenz einreichen.
- Sobald der Mahnbescheid erlassen ist, werden
Sie umgehend informiert.
- Ich überwache den Zahlungseingang und
betreibe
das Mahnverfahren
bis
zur Durchsetzung der Forderung ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung
weiter.
- Sobald die Zahlung der Forderung eingeht, wird
der Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
- Legt der Schuldner Widerspruch gegen den
Mahnbescheid
oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird die Forderung
im streitigen Verfahren weiterbetrieben, sofern Sie mich damit
beauftragen.
Noch
Fragen?
Rufen
Sie mich an!
Tel:
0221 - 355 9205
Hotline:
0170 - 380 5395
Widerrufsbelehrung:
Sie haben
gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach
Auftragserteilung über das Online-Formular den mir erteilten
Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten
an
Kanzlei
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler
Str. 249
50935
Köln
Fax: 0221 -
355 9206
E-Mail:
rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de
Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
Das
Widerspruchsrecht erlischt, wenn ich mit der
Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung vor
Ende der Widerrufsfrist begonnen habe oder Sie
diese selbst veranlasst haben. Bereits ausgeführte
Leistungen werden
bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen
des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
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